Rubberbandgirl und Arik Dunkelglut
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Beschreibung
Flammen, strahlende Lichter und und Verbiegungen, die ein normaler Mensch unmöglich leisten könnte.
Wir sind Marie Matthies und Arik Korte, Kontorsionistin, Feuerkünstler, mit langjähriger Erfahrung in Solo und Teamchoreographien. Sowohl auf nationalem, als auch internationalem Parkett.
Sie wären nicht hier, wenn Sie nicht etwas außergewöhnliches suchen würden.
Sei es für eine Betriebsfeier, eine Hochzeit oder ein besonderes Event, auf dem Sie etwas einzigartiges vorzeigen möchten, das Ihren Gästen unvergänglich in Erinnerung bleibt.
Wir wollen Ihnen dabei helfen.
Sei es mit den Verbiegungen einer Schlangenfrau, dem buchstäblichen Spiel mit dem Feuer oder der farbenfrohen Vielfalt des brandsicheren LED-Spiels.
Die Wahl liegt bei Ihnen und wir werden Sie mit aller Kraft, moderner Technik und den Erfahrungen aus vielen Auftritten dabei unterstützen Ihr Ziel zu erreichen.
Referenzen
Referenzen:
- Mitglied des Deutschen Teams auf der WCOPA 2022 (World Championship of Performing Arts USA)
- Bronzemedaille für "Contortion ",
- Bronzemedaille für "Contortion Flexibility Dance" und Bronzemedaille für "Acrobatic Dance"
- Wasteland Weekend (USA)
- Flixbus
- TUI
- DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund
- Berlin leuchtet Gesobau
Hotels:
- Hotel Travel Charme Usedom
- Hotel Amsee Waren
- Seehotel Rangsdorf
- Hammers Landhotel
- Lakeside Burghotel, Straußberg
- Hotel und Restaurant Seeschloss Wandlitz
- Seehotel Villago
- Dämeritz Seehotel
- Romantik Hotel Schloss Reichenow
- Waldhotel am See
Firmenfeiern:
- TUI
- Recare Deutschland GmbH im Patio Berlin
- Emarsys Interactive Service GmbH
- Helios Kliniken Strandbad Wendenschloss
- KGV Kultur e.V. Leipzig
- KKH
- SAP Kosmos Berlin
- Feuerwehr Wustermark
Festivals:
- Stadt und Spargelfest Osterburg
- Potsdam Festival of lights
- Baltic Lights Festival
- Blutengel Dark Summer Open Air 2024
- Wave-Gotik-Treffen Heidnisches Dorf
- Aethercircus Steampunk Festival
- Black Lower Castle Festival
- All 4 You Events
- Annotopia
- Oster-Kloster Fest Chorin
- Steamrose Festival
- Autumn Moon Festival
- Jahrmarkt anno dazumal - LVR-Freilichtmuseum Kommern
- Labendig e.V. Mittelaltermarkt
- Das Große Treffen
- Fürstentag Jüterbog
- Pava ( Performance & Visual Artists Festival)
Burgen:
- Burg Ziesar
- Burg Rabenstein
- Schloss Caputh
Eventlocations:
- Tierpark Wolgast
- Zitadelle Spandau
- Jagdhaus Spandau
- Motavi Bowling Center
- Schulzens BrauWeihnacht
- Halloween Tierpark Berlin
- SteinTherme Bad Belzig
- Löwenpalais, Stiftung Starke
- Wannseeterassen Berlin
- Spreespeicher
- Adventsmarkt Kinder- und Jugendzentrum Burg
- Rock n Church Werder
- Wasserwerk
- 89 Lighthouse
- Seebad Friedrichshagen
- Restaurant Bar Bootsanleger Sonnendeck
- Fährhaus Saatwinkel
Clubs
- Depeche Mode Church Night Heilig Kreuz Kirche
- Königin der Nacht Insel der Jugend
- Silver Wings Club
- Insomnia
- KitKat Club
- Acud macht neu
- div. Geburtstage/Firmenfeiern/Hochzeiten
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit folgenden Vereinbarungen verpflichten sich beide Vertragspartner, Künstler und Veranstalter; die Voraussetzungen zur Durchführung einer erfolgreichen Veranstaltung zu schaffen.
§ 1 Geltung der Bedingungen
Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Shows, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote - auch bezüglich der Preisangaben - sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Künstler die Vereinbarung schrifllich, per EMail, Whatts App, Sms, Facebook oder ähnlichem bestätigt hat.
§ 3 Gage
Die Bezahlung erfolgt nach Absprache entweder in Bar auf der Veranstaltung oder spätestens 7 Tage nach dem Veranstaltungstermin per Überweisung. Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Die Gage unterliegt nicht der Lohnsteuerpflicht, sondern wird von den beteiligten Künstlern selbst versteuert. Der Veranstalter ist nicht berechtigt irgendwelche Änderungen vorzunehmen.
§ 4 Gema / Anmeldungen/ KSK Abgabe
Die GEMA-Rechte sowie die Künstlersozialabgabe müssen bei öffentlichen Veranstaltungen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden.
Für behördenpflichtige Anmeldungen und Sicherheitsaspekte sorgt der Veranstalter und trägt die volle Verantwortung.
§ 5 Vertragliche Leistungen
Der Künstler ist in der Gestaltung seines Programms frei. Art und Charakter der Darbietung sind dem Veranstalter bekannt. Der Veranstalter gewährleistet einen störungsfreien Verlauf der Veranstaltung und sichert die erforderlichen Arbeitsbedingungen für die Durchführung der Show zu. Andernfalls ist der Künstler nicht verpflichtet die Veranstaltung durch zu führen. Es sollte eine Musikanlage zur Verfügung stehen, die Musik vom Handy (Klinke oder Bluetooth) oder USB-Stick abspielen kann. Der Auftraggeber garantiert für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Daten wie z.B. Name, PLZ, Ort, Zeit, Telefonnummer (Kontakttelefon für den Abend) usw. Im Falle einer Buchung über Dritte wird der Veranstalter über meine allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert.
§ 6 Sicherheit
Für die Feuershows benötige ich eine freie Fläche von mindestens 4×4 Metern. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Fläche den nötigen Abstand von mindestens 3 Metern zum Publikumsbereich aufweist. Der Veranstalter ist für die Absperrung der Auftrittsfläche vor, während und nach der Show zuständig. Der Künstler haftet nicht für Schäden, die entstehen können, wenn Zuschauer während der Darbietung die "Bühne" betreten. Für die persönliche Sicherheit des Künstlers an dem Veranstaltungsort, sowie für Schäden an dem Equipment des Künstlers, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Veranstalters entstehen, haftet dieser. Sprinkleranlagen sowie Alarmanlagen sollten ausgeschaltet werden. Sollten durch Alarm oder Sprinkler Kosten entstehen übernimmt diese der Veranstalter. Der Künstler übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden.
§ 7 Versorgung
Der Veranstalter sorgt dafür, dass der Künstler mit Getränken und evtl. mit Essen versorgt ist. Mindestens zwei Flaschen stilles Wasser sind hierbei ausreichend. Der Veranstalter stellt einen Raum zum Umziehen und Waschen mit Spiegel zur Verfügung.
§ 8 Stornierung
Bei Ausfall der Show durch Unwetter oder Absage von Seiten des Veranstalters, greifen folgende Regelungen:
a) bei vorheriger Absage, ab 14 Tage vor Veranstaltungstermin, ohne Anreise werden 25% der vereinbarten Gage berechnet, ab 7 Tage vor Veranstaltungstermin ohne Anreise werden 50% der vereinbarten Gage berechnet.
b) bei Absage mit erfolgter Anreise werden 75% der Gage plus Fahrtkosten berechnet.
c) bei Absage durch die Künstler werden keine finanziellen Forderungen erhoben und der Vertragspartner darf ohne Einschränkungen von Seiten der Künstlerin einen Ersatz für das Projekt hinzuziehen.
d) bei Ausfall durch Unwetter bietet der Künstler eine Indoor- Show (LED, Kontorsion) an.
Services
Dieser Künstler handelt gemäß AGB - Künstler 1.5 als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.


























