Dhalia's Lane
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Beschreibung
Dhalia's Lane ist eine Celtic & Irish Folk Band aus Hessen und spielt handgemachte Musik aus Irland, England und Schottland. Das vielseitige Programm ist bestückt mit traditionellen Jigs & Reels, Balladen und Airs sowie eigene Liedern aus der Feder von Berk und Rainer. Dhalia's Lane schaut auf ein über 30-jähriges Bühnenpräsenz mit über 1800 Auftritten zurück.
In der Grundbesetzung spielen wir mit Gitarre, Violine und Gesang. Gastmusiker unterstützen uns live mit Tin Whistles, Klarinette, Dudelsack, Percussion und Bass. Die Programme variieren dabei mit der Konstellation der Musiker.
Ein Konzert mit Dhalia's Lane bedeutet freudige Lebendigkeit bei den tanzbaren Jigs & Reels sowie besinnliches Zuhören und Träumen bei unseren Balladen. Wir spielen von Herz zu Herz und tauschen mit Begeisterung unsere Energie mit der des Publikums. Dhalia's Lane live zu erleben ist immer eine großartige Erfahrung.
Repertoire
Traditionelle irische, englische und schottische Stücke wie z.B. Both sides the Tweed, Johnny's Wedding, The Wellerman, Greensleeves, Are ye sleeping Maggiy, Ships are sailing, Ye Jaconites, Shady Grove u.ä. sowie eigene Stücke und Balladen teils mittelalterlich, teils keltisch angehaucht.
Referenzen
Wir spielen auf Kleinkunstbühnen (z.B. Altes Kino Öhringen), auf Stadtfesten (z.B. Kulturwoche Balingen), auf Mittelalter-Veranstaltungen (z. B. Keltenfest Nagold), auf Burgen und Schlössern (z.B. Burg Löffelstelz, Burg Stettenfels, Schloss Lichtenberg), zu Stadtjubiläen (z.B. 1200 Jahre Plankstadt), auf großen Volksfesten (z.B. Heinerfest Darmstadt), zu Weinfesten, in Clubs (z.B. Café Central Weinheim, Karlstorbahnhof Heidelberg, Die Scheuer Idstein), in Theatern (z.B. Halb Neun Theater Darmstadt, Lincoln Theater Worms) auf großen Festivals (z. B. Folk im Schlosshof Bad Rappenau, Folk in Zaisersweiher, Tollwood München), zu privaten Anlässen, für die Industrie (z.B. SAP) und bei vielen weiteren Veranstaltungen.
Services
Dieser Künstler handelt gemäß AGB - Künstler 1.5 als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.