DJ Adam – Hochzeiten & Events
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Beschreibung
DJ Adam – Ihr mobiler DJ für Hochzeiten, Geburtstage, Firmenfeiern, Weihnachtsfeiern, Silvesterpartys und weitere Veranstaltungen im Raum Nürnberg, Lauf an der Pegnitz und Umgebung.
Mein vielseitiges Musikrepertoire umfasst die größten Hits der 80er, 90er und 2000er, aktuelle Charts, Partyklassiker, Discofox, Schlager, Pop, Rock und internationale Tanzmusik. Gerne gehe ich auf individuelle Musikwünsche ein und passe die Musikauswahl flexibel an Ihre Gäste und die Stimmung an.
Moderne Ton- und Lichttechnik sorgt für den passenden Sound und eine stimmungsvolle Atmosphäre. Meine Veranstaltungen begleite ich musikalisch und auf Wunsch mit kurzen Ansagen – ohne aufdringliche Moderation, Spiele oder Animation.
Zuverlässigkeit, eine persönliche Absprache und ein voller Tanzbereich stehen für mich im Mittelpunkt. Ich freue mich darauf, Ihre Feier musikalisch unvergesslich zu machen!
Repertoire
Hits der 80er, 90er und 2000er, aktuelle Charts, Pop, Rock, Disco, Discofox, Schlager, House, Dance, Partyklassiker sowie internationale und polnische Musik. Passende Musik für Hochzeiten, Geburtstage, Firmenfeiern, Weihnachtsfeiern, Silvesterpartys und Faschingsveranstaltungen. Die Musikauswahl wird individuell an die Veranstaltung, die Gäste und persönliche Musikwünsche angepasst.
Referenzen
Hochzeit im Sternwirt Högen mit rund 50 Gästen und durchgehend gut gefüllter Tanzfläche. Geburtstagsfeiern, Firmenfeiern und private Veranstaltungen im Raum Lauf an der Pegnitz und Nürnberg. Auch für Weihnachtsfeiern, Silvesterpartys und Faschingsveranstaltungen buchbar.
Leistungen & Veranstaltungen
Mobiler DJ für Hochzeiten, Geburtstage, Firmenfeiern, Weihnachtsfeiern, Silvesterpartys, Faschingsveranstaltungen und Sommerfeste. Moderne Ton- und Lichttechnik, individuelle Musikauswahl und kurze Ansagen auf Wunsch. Keine aufdringliche Moderation oder Animation. Einsatzgebiet: Nürnberg, Lauf an der Pegnitz und Umgebung.
Services
Dieser Künstler handelt gemäß AGB - Künstler 1.5 als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.





