Perfekt geplant!

Hochzeit 2020? ABGESAGT wegen Corona. Was Brautpaare jetzt wissen müssen!

Hochzeit abgesagt
© iStockphoto.com/Julia Stankevych

Der schönste Tag im Leben, monatelange Vorbereitungen, ein perfekt geplantes Fest im Kreis der Liebsten – und dann kam Corona. Wenn die Hochzeit wegen der Maßnahmen und Beschränkungen platzt, sollten Brautpaare über ihre Rechte und Pflichten informiert sein.

Die Hochzeit sollte das Event im Jahr 2020 werden, aber daraus wird nichts - dank Corona. Entweder zieht man das Ganze im (sehr kleinen Kreis) trotzdem durch oder die Hochzeit muss verschoben werden. Doch was wird dann aus Kleid, Ringen und der geplanten Feier? Hier sind die wichtigsten Fakten zur Rechtslage.

Corona & das Hochzeitskleid

Prinzessin, Meerjungfrau oder A-Linie - für viele Bräute dreht sich alles um das perfekte Traumkleid. Doch nach monatelanger Suche, diversen Anproben und Änderungen muss nun die Hochzeit verschoben werden. Doch was wird aus dem Kleid? Gefällt es mir überhaupt noch, wenn ich erst 2021 heirate?
Die Rechtslage ist hier eindeutig: es gibt kein Rückgaberecht für das Hochzeitskleid, nur weil der Termin verschoben wird. Die Braut muss das Kleid also in jedem Fall abnehmen. Sollte sich die Figur, beispielsweise durch eine Schwangerschaft, in der Zwischenzeit verändern, können so gut wie alle Kleider von einer guten Schneiderin angepasst werden. Sollte das Kleid jedoch wegen Corona nicht lieferbar sein, da es beispielweise aus Fernost bestellt war, muss es selbstverständlich nicht bezahlt werden.

Corona & die Ringe

Den 04.04. oder den 08.08.2020 hätte man sich so gut merken können - und ist zur Sicherheit auch auf den Trauringen eingraviert. Doch nun stimmt das Datum nicht mehr- was tun? Die schlechte Nachricht: die Ringe müssen dennoch abgenommen und bezahlt werden, da sie individuell für das Brautpaar angefertigt wurden. Die gute Nachricht: die Gravur kann durch Abschleifen, Ausfeilen oder Abschmirgeln entfernt bzw. bearbeitet werden. Dies geht zwar oft mit einem Materialverlust einher, der jedoch mit neuem Edelmetall ausgeglichen werden kann – schließlich soll die Eheringe im Idealfall ein Leben lang getragen werden. Die anfallenden Kosten können bei dem zuständigen Juwelier erfragt werden.

Corona & die Feier

Der wohl größte Kostenfaktor ist die Feier an sich. Sollte die Location zum geplanten Termin geschlossen sein, ist der Vertrag natürlich nichtig, denn es handelt sich um ein absolutes Fixgeschäft. Gründe dafür können sein, dass der Betrieb leider insolvent ist oder der Betreiber beschlossen hat, dass es sich unter den derzeitigen Bedingungen nicht lohnt, das Restaurant oder das Hotel zu öffnen. Doch was ist, wenn die Location geöffnet ist, die Feier jedoch verschoben wird?

Wer im Falle einer Stornierung die Kosten trägt, lässt sich nicht pauschal sagen, denn das hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. In der Regel ist eine Stornierung immer kostenpflichtig und die Stornogebühren sind meist nach Absagezeitraum gestaffelt. Also je kurzfristiger abgesagt wird, desto höher die Ausfallgebühr. Da diese Situation für alle Beteiligten Neuland ist, sollte man versuchen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Vor allem dann, wenn der Termin nur verschoben und nicht komplett abgesagt wird. Das größte Risiko dabei ist, dass der Dienstleister bis zum Termin im Jahr 2021 eventuell aufgrund der Krise insolvent gegangen ist.

Kleiner Tipp zum Schluss: Paare, die ihre Hochzeit erst für 2021 oder später planen, sollten über eine Hochzeitsversicherung nachdenken…die greift zwar nicht bei Pandemien, aber bei vielen anderen Eventualitäten und das Brautpaar kann dem schönsten Tag im Leben entspannter entgegensehen.